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Wir sind für sie da

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Wir sind für Sie da


BEHANDLUNGSPHILOSOPHIE

Die Erstbehandlung beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch über den Grund des Besuchs. Dieses Aufnahmegespräch umfasst auch die Vorgeschichte der Krankheit bzw. Beschwerden. Dabei spielen auch Dinge eine Rolle, die auf den ersten Blick vielleicht nichts mit den eigentlichen Leiden zu tun haben. Dazu zählen zum Beispiel zurückliegende Operationen, Unfälle, Krankheiten, emotionale Belastungen und Ihre Lebenssituation (Lebens- und Essgewohnheiten).

Es folgt eine ausführliche Untersuchung, in der mit Hilfe der Hände, ein ganzheitlicher Befund erstellt wird.

Im Anschluss erfolgt die ganz individuelle osteopathische Behandlung. Hier muss nicht unbedingt am aktuellen Schmerzort behandelt werden, denn die Ursache für die Störung kann aus Sicht der Osteopathie an einer ganz anderen Körperstelle liegen.

Am Ende der Erstbehandlung werde ich Ihnen Hinweise und Übungen zur Hand geben, um den Erfolg der Behandlung zu unterstützen. 

Die Folgebehandlungen werden bei Bedarf terminiert, gleichen aber im Wesentlichen dem Ablauf  der Erstbehandlung.

Eine Behandlung dauert in der Regel ca. 45-60 Minuten.

ÖFFNUNGSZEITEN

Wir sind von Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr für Sie da, bzw. je nach telefonischer Terminvereinbarung .

TERMINVEREINBARUNG

Um einen Termin zu erhalten melden Sie sich am besten telefonisch in der Praxis. Außerhalb der Öffnungszeiten läuft bei uns der Anrufbeantworter.

KOSTENÜBERNAHME

Wir rechnen über das Leistungsverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Die privaten Kassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung. Schauen Sie aber am besten in Ihren Vertrag, denn es kann sein, dass die Kosten nur zu einem gewissen Teil vergütet werden. Das heißt, es kann auch hier sein, dass Sie prozentual an den Kosten beteiligt werden.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, tragen Sie die Kosten selbst. Jedoch bezuschussen immer mehr gesetzliche Kassen osteopathische Behandlungen. Dazu zählen zur Zeit u.a. die AOK, Techniker Krankenkasse, einige BKKs und IKKs. Wir erfüllen die generellen Voraussetzungen der gesetzlichen Kassen (5-jähriges Studium sowie BAO-Prüfung und staatliche Anerkennung) für eine Bezuschussung, bitte informieren Sie sich aber unbedingt vorab bei Ihrer Kasse.